Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Busreisen der Reiseagentur Steffen Cordt
Stand: 17. Juni 2025
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Vertragsabschluss und Anmeldung
- Vermittelte Leistungen
- Leistungen und Leistungsänderungen
- Bezahlung
- Preisanpassungen
- Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)
- Umbuchungen und Ersatzpersonen
- Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
- Haftung des Reiseveranstalters
- Gewährleistung, Abhilfe und Mitwirkungspflichten des Reisenden
- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- Gepäckbeförderung
- Datenschutz
- Streitbeilegung
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Pauschalreisen, die von der Reiseagentur Steffen Cordt, nachfolgend „Reiseveranstalter“ genannt, durchgeführt werden.
1.2. Ihr Vertragspartner ist:
Reiseagentur Steffen Cordt
Inhaber: Steffen Cordt
Friedenstraße 21
12107 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 20006148
E-Mail: info@sc-reiseagentur.de
USt-IdNr.: DE369929863
2. Vertragsabschluss und Anmeldung
2.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder online über unsere Webseite erfolgen.
2.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung (Annahmeerklärung) bei Ihnen zustande. Diese erfolgt in der Regel schriftlich oder per E-Mail. Sie erhalten bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Abschrift des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. als PDF per E-Mail).
2.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist1 die Annahme erklären, was auch durch die Leistung einer Zahlung geschehen kann.
3. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig in der Reiseausschreibung, den Reiseunterlagen und in sonstigen Erklärungen als vermittelte Fremdleistung bezeichneten zusätzlichen Leistungen (z.B. fakultative Ausflüge, Eintrittskarten für Konzerte, Theater etc.) sind wir nicht Veranstalter dieser Leistungen, sondern lediglich Vermittler im Sinne des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern nur für die ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst. Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit2 vorliegen.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt3 bzw. unserer Reiseausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach4 Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt5 wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht6 beeinträchtigen.
4.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem7 Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu8 unterrichten.
5. Bezahlung
5.1. Nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen.
5.2. Die Restzahlung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, 28 Tage vor Reiseantritt fällig.
5.3. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig.
5.4. Leisten Sie die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten.
6. Preisanpassungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse9 nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu ändern. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
7. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)
7.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.10 Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.11
7.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf12 den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.3. Wir pauschalieren diesen Entschädigungsanspruch für Busreisen (Mehrtagesfahrten) wie folgt (pro Person):
- bis zum 29. Tag vor Reisebeginn: 20 %
- vom 28. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %
- vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %
- vom 14. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 60 %
- vom 7. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn: 70 %
- ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises.
7.4. Ihnen bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
7.5. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
8. Umbuchungen und Ersatzpersonen
8.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels etc. (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
8.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,13 wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wird14 eine in der Reiseausschreibung oder im Vertrag ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Reiseveranstalter bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
10. Haftung des Reiseveranstalters
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden15 des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.16
11. Gewährleistung, Abhilfe und Mitwirkungspflichten des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der oben genannten Kontaktadresse dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Der Reiseveranstalter unterrichtet Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2. Nach Erfüllung seiner Informationspflicht hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reisedokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, erforderliche Visa) mitzuführen.
12.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen des Reisenden (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung, ungültiger Reisepass) nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür allein verantwortlich, wenn dies auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten; in diesem Fall gelten die Regelungen zum Rücktritt des Kunden (Ziffer 7) entsprechend.
13. Gepäckbeförderung
Pro Person wird ein Koffer bis 20 kg sowie ein Stück Handgepäck unentgeltlich befördert. Die Haftung für Gepäck richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.17
15. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.18 Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
16.1.19 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen20 nicht.
Reiseagentur Steffen Cordt